Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung

Ambulante Psychotherapie in dem Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie wird in der Regel von allen privaten Krankenkassen erstattet. In diesen Fällen ist es möglich, die probatorischen Sitzungen ohne vorherige Beantragung durchzuführen. Hierzu kann ich Ihnen zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch anbieten.

Bitte informieren Sie sich jedoch vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.).

Das Procedere zur Kostenerstattung in der Psychotherapie ist analog zu den ärztlichen Leistungen gestaltet. Sie bekommen monatlich eine Rechnungen über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der GOP/GOÄ (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Diese müssen Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.