Abrechnung mit Beihilfestellen

Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Die therapeutischen Aufwendungen werden gemäß der GOP/GOÄ (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet.