1. Schritt: Kontaktaufnahme
Sie können mich telefonisch oder per Email kontaktieren, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.
Besonderheit für gesetzlich Versicherte: Vor einem Erstgespräch werde ich Ihnen die benötigten Unterlagen zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse per Email zukommen lassen. Diese müssen Sie vorab ausfüllen und mit in die Praxis bringen.
2. Schritt: Vier bis fünf probatorische Sitzungen
Die ersten vier bis fünf Probesitzungen (genannt „probatorische Sitzungen“) bieten Zeit und Raum sich gegenseitig kennenzulernen und eine vertrauensvolle Basis aufzubauen. In diesen Sitzungen findet neben dem Kennenlernen eine ausführliche Diagnostik sowie Anamnese statt. Anschließend werden Ihre Therapieziele besprochen und gemeinsam ein Behandlungsplan erstellt. Während der ersten Sitzungen wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt.
3. Psychotherapie
Psychotherapie im ambulanten Rahmen wird in der Regel nach Schweregrad der vorliegenden Problematik entweder als Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) durchgeführt. Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Bei Bedarf und Indikation können auch mehrere Termine in der Woche geplant werden. Zum Therapieende hin finden die Termine meist alle zwei oder alle vier Wochen statt.